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Am 2. April 2021 novelliert: Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen

Lüftungsanlagen tragen wesentlich zu einem gesunden Raumklima und einer hohen Raumluftqualität bei und können die Infektionsgefahr in Innenräumen erheblich senken. Die große Koalition reagiert auf diese Erkenntnis mit einer neuen „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen". Dafür sollen bis 2024 insgesamt 500 Millionen Euro bereitstehen, davon alleine 200 Millionen Euro in 2021.

Die Förderung sieht Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischer (RLT) Anlagen vor, die dem Ziel dienen, den Infektionsschutz zu erhöhen. Gefördert werden RLT-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind.

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen insbesondere:

  • Der Erwerb und der Einbau von hochwertigen Filtern in bestehende Filterstufen
  • Maßnahmen zur Erhöhung des Frischluftanteils durch die Umrüstung von Umluft- auf Zu-/ Abluftbetrieb
  • Umbauten an der RLT-Anlage durch Zubau von Filterstufen oder durch Ergänzung und Optimierung der Regelungstechnik
Die Bundesförderung ist am 20. Oktober gestartet und wurde am 2. April 2021 umfassend novelliert. Mit der Novellierung wurden Zuschüsse erhöht, Maßnahmen ergänzt und Förderberechtigungen ausgeweitet. Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
  • Ausweitung der Berechtigung zur Antragstellung auf ausgewählte private Einrichtungen (Schulen, Kitas sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen)
  • Anteil der förderfähigen Ausgaben: 80 Prozent (zuvor 40 Prozent)
  • Maximale Fördersumme: 200.000 EUR pro RLT-Anlage (zuvor 100.000 EUR)
  • Förderung weiterer technischer Maßnahmen (z. B. Luftbehandlung durch UV-C-Strahlung)Förderung einer Erweiterung bestehender RLT-Anlagen durch nachträgliche Anbindung einzelner Nebenräume
  • Herabsetzung der Anforderungen: Mindestens einer der an die RLT-Anlage angeschlossenen Räume muss mit einem Regelluftvolumenstrom von 400 m³/h (statt bisher 1.500 m³/h) oder mehr versorgt werden
  • Beihilfen auf Basis der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 können beantragt werden
Förderanträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Hier lesen Sie alle Informationen zur Antragsberechtigung, dem Gegenstand der Förderung, der Art und Höhe der Förderung sowie dem Antragsverfahren.