Die Förderung sieht Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischer (RLT) Anlagen vor, die dem Ziel dienen, den Infektionsschutz zu erhöhen. Die Förderung soll bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, die bei 100.000 Euro gedeckelt sind. Gefördert werden RLT-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind.
Anträge sollten bereits mit dem Inkrafttreten der Richtlinie ab Mitte Oktober gestellt werden können. Eine Antragstellung wird bis Ende 2021 möglich sein.
Umweltbundesamt gibt Hinweise zur Lüftung
Die „Kommission Innenraumlufthygiene" am Umweltbundesamt hatte bereits im August eine Stellungnahme dazu veröffentlicht, wie sich das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2 in Innenräumen durch geeignete Lüftungsmaßnahmen reduzieren lässt. In dem Papier finden unter anderem Schulleitungen detaillierte Hinweise für die eigenen Hygienekonzepte. So rät die Kommission dazu, über das regelmäßige Lüften (mind. alle 45 Minuten) hinaus CO2-Sensoren in die Klassenräume einzubauen. Die Stellungnahme können Sie hier herunterladen.
Zudem gab es bei der Kultusministerkonferenz am 24.09.2020 ein Expertengespräch zum Lüften in Schulräumen zur Verringerung der Ansteckungsgefahr.
Informationen und Fachwissen zur Lüftung von Schulen und Klassenräumen erhalten alle Interessierten bei unserem zweistündigen Online-Seminar am 14.10.2020 sowie bei einem ganztägigen Seminar am 13.11.2020.